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Gründe für den Zusammenschluss:
Förderung und Wahrnehmung der Belange von Menschen mit Behinderung und chronisch kranker Menschen. Als Sachverständigen Gremium auf Länderebene gibt die VKIB Anregungen und berät und unterstützt bei Planungen, erstellt Empfehlungen und verabschiedet Resolutionen.
Die Mitglieder der VKIB verfolgen als Interessenvertreter vor Ort den politisch geforderten Paradigmenwechsel (= weg von der Fürsorge hin zur Teilhabe, Selbstbestimmung und Gleichberechtigung) zu einem selbstbestimmten Leben. Zur Realisierung der Ziele wird mit den freien und öffentlichen Trägern der Behindertenhilfe, politischen Gremien, Selbsthilfegruppen und Verwaltungen, zusammengearbeitet.
Die Mitgliedschaft können Behindertenbeauftragte und -beiräte beantragen, welche die Ziele der VKIB anerkennen und fördern
In Landkreisen, in denen noch keine Interessenvertretung installiert ist, kann als Interimslösung ein im Landkreis tätiger Beirat und/oder Beauftragter in die Vertretungsfunktion eintreten; sie/er hat dann jedoch landkreisbezogene Aufgaben mit zu verfolgen
In Kommunen, in denen noch kein Behindertenbeirat installiert ist, kann in Ausnahmefällen vorübergehend auch eine Arbeitsgemeinschaft Mitglied werden. Diese Regelung ist auch dann anwendbar, wenn eine Kommune oder eine kommunale Gebietskörperschaft die Legitimation verweigert.