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der Vereinigung Kommunaler Interessenvertreter von Menschen mit Behinderungen in Bayern e.V.(VKIB)
Hinweis: In der Satzung sind alle Personalien geschlechtsneutral bezeichnet
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen „Vereinigung Kommunaler Interessenvertreter von Menschen mit Behinderungen in Bayern e.V.“ (Kurzform VKIB). Er hat seinen Sitz in München und ist in das Vereinsregister eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die VKIB verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins (ausgenommen Kostenerstattungen). Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der VKIB fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Mitglieder können werden:
Der Antrag auf Aufnahme in die VKIB ist schriftlich beim Vorstand einzureichen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliedschaft endet:
Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen die Ablehnung der Aufnahme und gegen den Ausschluss kann Widerspruch in der nächsten Mitgliederversammlung eingelegt werden.
Von den Mitgliedern wird ein Jahresbeitrag erhoben, dessen Höhe die Mitgliederversammlung festsetzt. Näheres regelt die Beitragsordnung.
§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Organe des Vereins sind:
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus:
Der erweiterte Vorstand besteht aus:
Der erweiterte Vorstand kann Personen die für die Vereinsarbeit förderlich sind in den erweiterten Vorstand kooptieren. Die Kooption schließt das Stimmrecht aus.
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, die nicht durch die Satzung anderen Vereinsorganen vorbehalten sind. Er hat vor allem folgende Aufgaben:
Der Vorsitzende oder einer der stellvertretenden Vorsitzenden vertritt zusammen mit einem weiteren Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes die VKIB gerichtlich und außergerichtlich.
Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich mindestens einmal statt. Außerdem muss die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Fünftel der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird.
Jede Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung von einem stellvertretenden Vorsitzenden, unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen brieflich oder per Email einberufen. Dabei ist die vorgesehene Tagesordnung mitzuteilen.
Über alle Sitzungen des Vorstandes, der Arbeitskreise und der Mitgliederversammlungen sind mindestens Ergebnisprotokolle anzufertigen. Die Protokolle sind von der jeweiligen Versammlungsleiterin/vom jeweiligen Versammlungsleiter und der Schriftführerin/dem Schriftführer zu unterzeichnen. Die Protokolle sind auf der jeweils nächsten Sitzung/Versammlung per Beschluss zu genehmigen.
Die Auflösung der VKIB kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
Bei Auflösung der VKIB oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Bayern e.V. (LAG), die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Rahmen der Behindertenfürsorge zu verwenden hat.
Die Mitgliederversammlung ernennt zur Abwicklung der Geschäfte bis zu drei Liquidatoren.
München, den 11.04.2019
Der VKIB ist eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht der Stadt München unter der Vereinsregister - Nummer 18680, Fall Nr. 5