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3. Fachtag über das Potenzial der UN-Behindertenrechtskonvention


Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte veranstaltet am 11.11.21 in Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Fachtag zum Abschluss des Projektes "Die UN-Behindertenrechtskonvention in der betreuungsgerichtlichen Praxis".

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist seit 2009 in Deutschland unmittelbar geltendes Recht. Sie steht für einen Paradigmenwechsel in der Sichtweise auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen und setzt wichtige Akzente, die das Fachrecht nicht unberührt lassen. Im Projekt "Die UN-Behindertenrechtskonvention in der betreuungsgerichtlichen Praxis" veranstaltete die Monitoring-Stelle bundesweite Fortbildungen für Richter*innen und Rechtspfleger*innen zur UN-BRK. Zusätzlich fanden Qualifizierungsangebote für weitere Multiplikator*innen aus dem Betreuungswesen, darunter Menschen mit rechtlicher Betreuung, statt. Gefördert wurde das Projekt durch das BMAS.

Die Keynote des Fachtages hält Prof. Dr. Andreas Paulus, Richter am Bundesverfassungsgericht. Nach der Vorstellung zentraler Projektergebnisse erfolgt eine Podiumsdiskussion über die Potenziale der aktuellen Betreuungsrechtsreform. Die Veranstaltung findet online statt, weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie in der angehangenen Einladung. Gerne können Sie die Einladung an mögliche Interessierte weiterleiten.

Anmelden können Sie sich über folgende Emailadresse: un-brk@dimr.de Die Anmeldefrist endet am 01.11.2021.

Institut für Menschenrechte


Datum: 05.10.2021

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