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Barrierefreiheitstärkungsgesetz als lästige Pflichtübung des Bundestages - Pressemitteilung


Herbe Enttäuschung für Betroffene, Familien, Betreuer und Vertreter Seit über zehn Jahren ist die UN Behindertenrechtkonvention in Kraft. Die Ziele sind eindeutig definiert: Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen, damit Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen gleichberechtigt an allen Teilen des gesellschaftlichen Lebens teilnehmen können.

Der Bundestag hat am 20. Mai das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz beschlossen, in dem die Bedürfnisse von Betroffenen nur sehr rudimentär berücksichtigt worden sind. Insbesondere die große Zeitschiene zeigt, dass an einer schnellen und greifbaren Verbesserung kein wirkliches Interesse besteht. Grundlegende Vorgaben wurden nur ansatzweise und mit dem Zeitrahmen von 20 Jahren in Aussicht gestellt. Das können die Betroffenen und deren Vertreter so nicht akzeptieren. Denn wir brauchen die Barrierefreiheit jetzt und nicht erst in 20 Jahren. Bei den Betroffenen und deren Vertretern entsteht der Eindruck, dass die Politik die Zeichen der Zeit nicht erkennt, welcher Bedarf in diesen vielfältigen Bereichen besteht. Ein Blick über den Tellerrand nach Österreich und die USA zeigt: hier wurde Barrierefreiheit schneller und praxisorientiert umgesetzt. Dies muss auch in Deutschland umgehend umgesetzt werden, nicht erst in zwei Jahrzenten.

Die Behindertengleichstellungsgesetze von Bund und Ländern haben hier einen Anfang gemacht. Bisher sind dadurch aber nur staatliche Stellen und staatlich kontrollierte Einrichtungen zur Barrierefreiheit verpflichtet. Viele davon spielen jedoch im alltägliche Leben von Bertoffenen keine große Rolle. Für Betreiber von Geschäften, Gaststätten, Hotels, Kinos, Websites usw. gibt es dagegen keine Verpflichtung ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.

Der Bedarf an barrierefreien Produkten und Dienstleistungen betrifft indessen nicht nur Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen Ein Blick auf die Alterspyramide zeigt eindrücklich, dass unsere Bevölkerung rapide altert. Der demographische Wandel führt zu einer offensichtlichen Unwucht zwischen Alt und Jung. Aus diesem Grund wird die Barrierefreiheit immer wichtiger, besonders auch die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum, damit auch jeder soweit es möglich ist seinen Alltag selbstbestimmt bewältigen kann und nicht auf fremde Hilfe angewiesen ist.

Die Ressourcen an Pflegekräften sind jetzt schon im Grenzbereich und vielfach herrscht ein greifbarer Engpass. Sollten dann noch verpflichtende Vorgaben aus Brüssel und die geburtenstarken Jahrgänge nachkommen, wird das die Politik vor unlösbare Aufgaben stellen. „Die Weichen, um hier richtig zu agieren, müssen jetzt gestellt werden!“, ist sich Ralph Seifert, der Landesvorsitzende der Vereinigung der kommunalen Interessensvertreter der Menschen mit Behinderung in Bayern (VKIB e.V.) sicher. Aus diesen genannten Gründen sollte die Politik das weitere Vorgehen in diesem für die Zukunft sehr wichtigen Bereich noch einmal realitätsnah überdenken und massiv nachbessern, denn gerade in dieser schwierigen Zeit in der das Vertrauen in die Politik gelitten hat, sollten die Verantwortlichen sich Ihrer Verantwortung bewusst sein.

 

Bildquelle: betexion@pixabay


Datum: 28.05.2021

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