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Anträge auf Einzelfallentscheidung im Rahmen der Impfverordnung können seit dem 1. März an die Bayerische Impfkommission gerichtet werden. Die Bayerische Impfkommission arbeitet im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung. Die Geschäftsstelle der Kommission wurde am LMU Klinikum München eingerichtet. Die wichtigsten Informationen zur Antragstellung haben wir für Sie wie folgt zusammengefasst:
Bürgerinnen und Bürger, bei denen auf Grund ihrer gesundheitlichen Situation ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder sogar tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit SARS-CoV-2 besteht, haben die Möglichkeit einen Antrag auf frühzeitige Berücksichtigung in der Impfreihenfolge in der Gruppe mit hoher Priorität oder erhöhter Priorität zu stellen.
Für die Antragstellung bei der Impfkommission werden folgende Angaben benötigt:
Sie können Ihren Antrag per Post oder E-Mail stellen. Die Adresse der Bayerischen Impfkommission lautet:
Geschäftsstelle der Bayerischen Impfkommission
Marchioninistraße 15
81377 München
089 4400-75188
antrag@impfkommission.bayern
Das erforderliche Antragsformular können Sie mit Klicken auf folgenden Link abrufen: Antrag auf Einzelfallentscheidung
Die Entscheidung der Impfkommission wird innerhalb von zwei Wochen ausschließlich auf dem Postweg an den/die Antragsteller/in verschickt. Bei einem hohen Antragsaufkommen und gerade in der Anfangsphase sind aber Verzögerungen nicht ausgeschlossen. In diesem Fall werden die Antragsteller darüber informiert.
Die Impfkommission übernimmt die medizinische Risikobeurteilung und Priorisierung von Bürgerinnen und Bürgern mit seltenen Krankheiten, die in der jetzigen Impfverordnung wegen ihres relativ seltenen Vorkommens und damit verbundener ungesicherter Evidenz noch nicht Berücksichtigung gefunden haben. Es sollen sachgerechte, medizinische Grundprinzipien analog zur Impfverordnung und den STIKO-Empfehlungen erarbeitet und für den Einzelfall umgesetzt werden.
Nach den Vorgaben der Coronavirus-Impfverordnung kann die Impfkommission ärztliche Zeugnisse für die Einstufung in die zweite und dritte Priorisierungsgruppe ausstellen. Dies gilt nicht für die höchste Priorisierungsgruppe. Auch die Priorisierung der bereits definierten Gruppen und Krankheitsbilder ist nicht Aufgabe der Kommission, hier kann gegebenenfalls das jeweilige lokale Impfzentrum eine gewisse zeitliche Binnenpriorisierung in der jeweiligen Priorisierungsgruppe vornehmen.
Mit dem Bescheid können Sie sich an Ihr zuständiges Impfzentrum wenden und das weitere Vorgehen abklären. Das für Sie zuständige Impfzentrum können Sie über unsere Internetseite www.coronaimpfung.bayern.de ausfindig machen.
Alle Informationen finden Sie auch nochmal unter www.impfkommission.bayern
Datum: 27.05.2021
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